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© Giesen GmbH 2011
Montag - Donnerstag
7:00 - 17:00
Freitag
7:00 - 14:00
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Für die Verwendung gegenüber Unternehmern
Giesen GmbH Großhandel für Lüftungstechnik, Adlerstr.
33, 45307 Essen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich
auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen. Diese gelten für alle gegenwärtigen
und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen
sind Unternehmer. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche
oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit
denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen
werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung
wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Angebotsunterlagen
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen
sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des
Zumutbaren vorbehalten.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte
Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende
Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die
Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden
erklärt werden.
3. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang
der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung
stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung
kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall,
dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss
eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde
wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.
Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
5. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns
gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail
zugesandt.
6. Mündliche Angaben oder Angaben in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben,
Anzeigen, Abbildungen und Preislisten über Maße, Leistungen und Eignung
und dergleichen gelten nicht als zugesicherte Eigenschaft, soweit sie nicht
ausdrücklich gesondert schriftlich bestätigt werden.
7. An Abbildungen, Zeichnungen, Preislisten, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen
behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen
vom Besteller nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung an
Dritte weitergeleitet oder Dritten zugänglich gemacht werden.
§ 3 Rücktrittsrecht
1. Wir werden von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag
zurücktreten, wenn aus von uns nicht zu vertretenden Gründen unser
Zulieferer uns nicht oder nur ungenügend beliefert hat und wir dem Kunden
auf Verlangen das kongruente Deckungsgeschäft mit unserem Lieferanten nachweisen.
2. Das gleiche gilt, wenn aus einem von uns oder unseren Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen nicht zu vertretendem Umstande durch höhere Gewalt,
Krieg, Streik, Aussperrung, politische Unruhen, Transporthindernisse, behördliche
Maßnahmen, Betriebsstörungen, Brandschäden oder dergleichen
die Lieferung unmöglich oder übermäßig erschwert wird.
3. Ein Recht zum Rücktritt vom Vertrage steht uns auch zu, wenn nach Vertragsschluss
eine erhebliche Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kunden bekannt
wird, die geeignet ist, unseren Zahlungsanspruch zu gefährden, oder der
Kunde unrichtige Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat. Gleiches
gilt auch, wenn der Kunde seine Sorgfaltspflichten hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Ware in grober Weise verletzt.
§ 4 Lieferzeit, Verzug und nicht vertragsgemäße Leistung
1. Von uns angegebene und bestätigte Lieferzeiten gelten nur als annährend.
Die Lieferung gilt als ordnungsgemäß und rechtzeitig erbracht, wenn
sie innerhalb von 2 Wochen nach dem Termin erfolgt.
2. Bei Lieferungen, die sich aus Gründen des § 3 Abs. 1 und 2 verzögern,
verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
3. Das Recht des Kunden, im Falle unseres Leistungsverzuges oder der nicht oder
nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung Schadensersatz zu verlangen,
wird auf die Fälle a) leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher
Vertragspflichten sowie b) vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragspflichtverletzungen
durch einfache Erfüllungsgehilfen beschränkt. In diesen Fällen
ist die Haftung außerdem für jede Woche des Verzugs auf eine pauschalierte
Verzugsentschädigung in Höhe von 1% des entsprechenden Lieferwertes,
begrenzt auf eine Gesamtentschädigung von 5% des Lieferwertes, begrenzt.
Eine weitergehende Verzugsentschädigung kann der Kunde nicht geltend machen.
Uns bleibt vorbehalten, dem Kunden nachzuweisen, dass als Folge des Verzuges
überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden
ist. Die Ersatzpflicht beschränkt sich im Übrigen auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden.
4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten,
so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr des zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem
Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
§ 5 Gefahrübergang
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung
der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung
der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung
der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
Verzögert sich die Versendung auf Wunsch oder aus in der Person des Kunden
liegenden Gründen, so gilt mit Anzeige der Versandbereitschaft die Gefahr
auf ihn als übergegangen.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise verstehen sich, falls nichts anderes ausdrücklich vereinbart
wird, ab Lager/Werk ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht, sonstige
Versandspesen, Versicherungen und Zoll. Zu den Preisen kommt die gesetzliche
Mehrwertsteuer in ihrer jeweiligen Höhe.
2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern,
wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen,
insbesondere aufgrund von Lohnabschlüssen oder Einkaufs- und Materialpreissteigerungen,
eintreten. Diesen sind dem Kunden auf Verlangen nachzuweisen.
3. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 30 Tagen
den Kaufpreis zu zahlen, soweit keine andere Zahlungsfrist gewährt wird.
Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Kunde hat während
des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz
zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen
und geltend zu machen.
4. Eine Zahlung gilt als eingegangen, wenn wir über den gezahlten Betrag
verfügen können.
5. Wenn der Kunde mit einer Zahlung in Verzug ist, Wechsel zu Protest gehen
lässt oder zahlungsunfähig wird, so werden auch später fälliggestellte
Forderungen sofort fällig.
6. Eine nachträglich bekannt werdende Verschlechterung der Kreditwürdigkeit
des Kunden und Zahlungsverzug des Kunden aus anderen Lieferungen berechtigt
uns, Zahlung vor Lieferung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
§ 7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
1. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
2. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein
Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen
Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs-
und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten
regelmäßig durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa
im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung
der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den
eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere
bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 3. und 4. dieser
Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern.
Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages
ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen.
Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung
der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen,
sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen
und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden
Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis
zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen.
Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
vermischt ist.
7. Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen
gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück
gegen einen Dritten erwachsen.
§ 9 Mängelhaftung
1. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer
Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Etwaige Ein- und
Ausbaukosten sowie Anfahrtskosten gehen zu Lasten des Kunden.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich
nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung
des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit,
insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch
kein Rücktrittsrecht zu.
3. Der Kunde muss uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von
zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung
des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt
die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für
sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst,
für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit
der Mängelrüge.
4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch
wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung
Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist.
Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis
und Wert der mangelhaften Sache. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind
ausgeschlossen. Wir leisten deshalb keinen Ersatz für Schäden, die
nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Ebenso haften wir nicht für
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Dies
gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
5. Gewährleistungsfrist gemäß Herstellervorgabe. Beim Verkauf
gebrauchter Sachen wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt
nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff.
3 dieser Bestimmung). Vorgenannte Gewährleistungsfristen gelten auch bei
einem Einbau des Liefergegenstandes in ein Baugewerk.
6. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung
des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen
oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
7. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich
zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch
nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen
Montage entgegensteht.
8. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien
bleiben hiervon unberührt.
9. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen
an den Kaufgegenständen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien
verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt
jegliche Gewährleistung.
§ 10 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich
unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen,
unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Wir haften bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten
nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche
des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen
nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei
Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren
nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden
vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden
oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
§ 11 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen der Lieferverträge bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
§ 12 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des
UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag ist unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine
Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst
nahe kommt.
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